Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Kurse der J+S-Kaderbildung  von graubündenSport

 

I. Geltungsbereich der AGB

  1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Teilnehmenden an Kursen der J+S-Kaderbildung, welche graubündenSport veranstaltet.
  2. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

II. Anmeldung und Teilnahmegebühren

  1. Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zulassungsbestätigung inklusive einem Link zu den AGB. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei die Priorisierung gemäss der Ausschreibung im J+S-Kursplan vorgenommen wird. Es gilt kein Anspruch auf die Kursteilnahme. In jedem Kurs wird eine Warteliste geführt.
  2. Nach dem erstmaligen Anmelden für ein Angebot von graubündenSport erhalten die Teilnehmenden per Mail einen Benutzernamen und die Web-Adresse für den Zugang zur Kursverwaltungsplattform. Nach der Definition eines Passwortes steht den Teilnehmenden ein persönlicher Bereich zur Verfügung. Im geschützten Bereich sehen die Teilnehmenden ihre Kursanmeldungen und haben Zugriff auf die Details der einzelnen Kurse inklusive den Kursunterlagen. Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz (vgl. Art. VII) sind einzuhalten.
  3. Die Annahme der AGB ist auf der Kursverwaltungsplattform zu bestätigen. Die Teilnehmenden müssen, wenn vorhanden, das online Zusatzformular ausfüllen.
  4. Die Teilnehmenden bestätigen die definitive Teilnahme am Kurs auf der Kursverwaltungsplattform. graubündenSport kann bei Nichterfolgen dieser Bestätigung bis 30 Tage vor Kursbeginn den Platz an Personen auf der Warteliste weitergeben.
  5. Die Teilnahmegebühren sind je nach Kurs unterschiedlich und sind im Kursbeschrieb vermerkt. Sie gelten immer für eine Person. Die Teilnahmegebühren werden nach dem Kurs in Rechnung gestellt.
  6. Die Einladung wird per Mail in der Regel einen Monat vor dem Kursbeginn verschickt. Sie enthält die Web-Adresse für den Zugang zum betreffenden Kurs mit allen Details und Kursunterlagen. 

III. Anreise

  1. Die Teilnehmenden können bei J+S-Kursen online einen SBB-Railcheck zur Reduktion der Reisekosten mit dem Öffentlichen Verkehr bei graubündenSport bestellen. Nicht zugestellte Railchecks (z.B. infolge falscher Adresse, Postzustellungsproblemen oder zu spät bestellter Railchecks) berechtigen nicht zu einer Reisekostenvergütung.
  2. Die Reisespesen gehen in jedem Fall zu Lasten der Teilnehmenden.
  3. Sind die Teilnehmenden beispielsweise aufgrund eines weiten Anfahrtsweges gezwungen, bereits am Vorabend anzureisen, so sind sie selbst für die Organisation der Übernachtung verantwortlich und tragen dafür auch die vollen Kosten.

IV. Durchführung des Angebotes

  1. graubündenSport behält sich in Ausnahmefällen vor, die Kursleitenden zu wechseln und Änderungen im Ablauf und beim Inhalt der Kurse vorzunehmen.
  2. Zum Bestehen eines J+S-Kurses ist die vollständige Teilnahme am Kurs obligatorisch.
  3. Die aktive Teilnahme an Praxislektionen ist obligatorisch. Wer aufgrund körperlicher Beschwerden (Verletzung oder Krankheit) die Praxislektionen nicht mitmachen kann, meldet dies per Mail nach Möglichkeit bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn an graubündenSport.

V. Versicherung

  1. graubündenSport haftet für ihr vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Jegliche darüber hinaus gehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.
  2. Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.

VI. Absage, Verschiebung und Abbruch der Kurse

  1. Bei Ausfall einer Expertin oder eines Experten oder aus anderen wichtigen Gründen kann graubündenSport die Kurse verschieben oder absagen. Die betroffenen Teilnehmenden werden unmittelbar nach der Verschiebung/Absage per Mail informiert. Wenn möglich wird eine Alternative angeboten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Wird ein Kurs durch eine Teilnehmende oder einen Teilnehmenden abgebrochen, besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Kurskosten. Können zwingende Gründe (siehe Artikel VI. Abs. 4.) geltend gemacht werden, so werden die Kurskosten anteilsmässig gemäss den bereits bezogenen Leistungen verrechnet.
  3. Meldet sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer kurzfristig (weniger als eine Woche vor Kursbeginn) ohne zwingenden Grund (siehe Artikel VI. Abs. 4.) ab oder bleibt unentschuldigt der Veranstaltung fern, besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Kurskosten.
  4. Zwingende Gründe sind Unfall, Krankheit (Arztzeugnis in beiden Fällen zwingend) oder Fälle höherer Gewalt (bspw. Todesfall in der Familie). Abmeldungen müssen immer per Mail direkt an den jeweiligen Kursadministrator erfolgen.

VII. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, alle erhaltenen Passwörter und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.
  2. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, die Adresslisten der Teilnehmenden ausschliesslich für die Organisation von Fahrgemeinschaften zu verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte sowie der Verkauf der Daten sind verboten.
  3. graubündenSport verpflichtet sich, die Grundsätze des Datenschutzrechts gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen zu befolgen, insbesondere Daten nicht an Dritte weiterzugeben.