Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Update!Sport-Module von graubündenSPORT, der FHGR und des BVS

 

I. Geltungsbereich der AGB

  1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Teilnehmenden Update!Sport, welche graubündenSport in Zusammenarbeit mit der FHGR und dem BVS veranstaltet.
  2. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

II. Anmeldung und Teilnahmegebühren

  1. Die Annahme der AGB ist bei der Anmeldung zu bestätigen.
  2. Die Teilnehmenden bestätigen die definitive Teilnahme am Modul bei der Anmeldung.
  3. Die Teilnahmegebühren sind je nach Modul unterschiedlich und sind im Modulbeschrieb vermerkt. Sie gelten immer für eine Person. Die Teilnahmegebühren werden nach dem Modul in Rechnung gestellt.
  4. Die Einladung wird per Mail in der Regel 3 Wochen vor dem Modul verschickt. Sie enthält alle Details und Kursunterlagen zum Modul.

III. Anreise

  1. Die Reisespesen gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
  2. Sind die Teilnehmenden beispielsweise aufgrund eines weiten Anfahrtsweges gezwungen, bereits am Vorabend anzureisen, so sind sie selbst für die Organisation der Übernachtung verantwortlich und tragen dafür auch die vollen Kosten.

IV. Durchführung des Angebotes

  1. Der Organisator behält sich in Ausnahmefällen vor, die Modulleitenden zu wechseln und Änderungen im Ablauf und beim Inhalt der Module vorzunehmen.
  2. Zum Bestehen eines J+S-Moduls ist die vollständige Teilnahme am Kurs obligatorisch.
  3. Die aktive Teilnahme an Praxislektionen ist obligatorisch. Wer aufgrund körperlicher Beschwerden (Verletzung oder Krankheit) die Praxislektionen nicht mitmachen kann, meldet dies per Mail nach Möglichkeit bis spätestens drei Wochen vor Modulbeginn an graubündenSPORT.

V. Versicherung

  1. Der Organisator (graubündenSport und die beiden oben erwähnten Partner) haftet für ihr vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Jegliche darüber hinaus gehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.
  2. Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.

VI. Absage, Verschiebung und Abbruch der Module

  1. Bei Ausfall einer Expertin oder eines Experten oder aus anderen wichtigen Gründen können die Organisatoren die Module verschieben oder absagen. Die betroffenen Teilnehmenden werden unmittelbar nach der Verschiebung/Absage per Mail informiert. Wenn möglich wird eine Alternative angeboten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Wird ein Modul durch eine Teilnehmende oder einen Teilnehmenden abgebrochen, besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Kosten.
  3. Meldet sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer kurzfristig (weniger als eine Woche vor Kursbeginn) ohne zwingenden Grund (siehe Artikel VI. Abs. 4.) ab oder bleibt unentschuldigt der Veranstaltung fern, besteht kein Anspruch auf eine Reduktion der Kurskosten.
  4. Zwingende Gründe sind Unfall, Krankheit (Arztzeugnis in beiden Fällen zwingend) oder Fälle höherer Gewalt (bspw. Todesfall in der Familie). Abmeldungen müssen immer per Mail direkt an graubündenSport erfolgen.

VII. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, die Adresslisten der Teilnehmenden ausschliesslich für die Organisation von Fahrgemeinschaften zu verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte sowie der Verkauf der Daten sind verboten.
  2. graubündenSport und die weiteren Organisatoren verpflichten sich, die Grundsätze des Datenschutzrechts gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen zu befolgen, insbesondere Daten nicht an Dritte weiterzugeben.